Elternzeit von 14/14 Wochen – gleiche Chancen im Erwerbsleben

Die Erwerbsersatzordnung ist so zu ergänzen respektive zu ändern, dass die Mutterschaftsentschädigung durch eine Elternzeit ersetzt wird. Diese setzt sich zusammen aus der (bisherigen) Mutterschaftsentschädigung von 14 Wochen und einer Vaterschaftsentschädigung von maximal 14 Wochen. Der Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung wird nur bei einer beidseitigen Erwerbstätigkeit der Eltern nach der Geburt des Kindes gewährt.

Tag 19, Reykjavík

Reykjavík – die Hauptstadt Islands ist der nächste Halt der Reise nach Bern. Auf den vorgelagerten Inseln leben Papageientaucher. Die putzigen Kerlchen teilen sich die Aufzucht der Jungvögel: Beide Partner …