Elternzeit von 14/14 Wochen – gleiche Chancen im Erwerbsleben

Die Erwerbsersatzordnung ist so zu ergänzen respektive zu ändern, dass die Mutterschaftsentschädigung durch eine Elternzeit ersetzt wird. Diese setzt sich zusammen aus der (bisherigen) Mutterschaftsentschädigung von 14 Wochen und einer Vaterschaftsentschädigung von maximal 14 Wochen. Der Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung wird nur bei einer beidseitigen Erwerbstätigkeit der Eltern nach der Geburt des Kindes gewährt.

Tag 42, Bogotà

Bogotá: In den Strassen der kolumbianischen Metropole spielt die Musik. Cumbia gibt den Ton an. Karibische Trommeln, indianische Flöten und spanische Akkordeons vermischen sich mit afrikanischen Rhythmen zu einem eingängigen …