Elternzeit von 14/14 Wochen – gleiche Chancen im Erwerbsleben

Die Erwerbsersatzordnung ist so zu ergänzen respektive zu ändern, dass die Mutterschaftsentschädigung durch eine Elternzeit ersetzt wird. Diese setzt sich zusammen aus der (bisherigen) Mutterschaftsentschädigung von 14 Wochen und einer Vaterschaftsentschädigung von maximal 14 Wochen. Der Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung wird nur bei einer beidseitigen Erwerbstätigkeit der Eltern nach der Geburt des Kindes gewährt.

Mein Votum zur Pflegeinitiative

Im Nationalrat habe ich die Position der Grünliberalen Fraktion zur Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» resp. zum indirekten Gegenvorschlag dargelegt: Die grünliberale Fraktion unterstützt das Projekt der Kommission, den …