Elternzeit von 14/14 Wochen – gleiche Chancen im Erwerbsleben

Mit einer Parlamentarischen Initiative verlange ich, dass die Erwerbsersatzordnung so zu ergänzen respektive zu ändern ist, dass die Mutterschaftsentschädigung durch eine Elternzeit ersetzt wird. Diese setzt sich zusammen aus der (bisherigen) Mutterschaftsentschädigung von 14 Wochen und einer Vaterschaftsentschädigung von maximal 14 Wochen. Der Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung wird nur bei einer beidseitigen Erwerbstätigkeit der Eltern nach der Geburt des Kindes gewährt.

Die heutige Gesetzgebung bei Geburt eines Kindes behindert aktiv die Gleichstellung der Geschlechter im Erwerbsleben. Sie gibt vor, dass ausschliesslich Mütter und nicht beide Elternteile nach der Geburt eines Kindes bei der Arbeit ausfallen. Die Forschung zeigt, dass diese einseitige Regelung eine der Hauptursachen für die anhaltende Diskriminierung der Frauen im Erwerbsleben ist. Weil sie alleine das Risiko tragen, am Arbeitsplatz auszufallen.

Um die Erwerbstätigkeit beider Eltern nach der Geburt eines Kindes tatsächlich zu ermöglichen, braucht es für jene Paare, die sich Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung aufteilen wollen, eine Regelung, die dies auch ermöglicht. Das ist heute nicht der Fall: 14 Wochen sind einerseits zu kurz, um ein Kind anschliessend familienextern zu betreuen, andererseits einseitig, weil Vätern die Möglichkeit verwehrt wird, sich früh und aktiv in der Kinderbetreuung einzubringen. Diese Rolle wird so automatisch an die Frau delegiert und eine traditionelle Rollenteilung eingespurt. In der Folge reduzieren Frauen häufig ihre Erwerbspensen oder steigen ganz aus dem Arbeitsmarkt aus. Ein Fünftel oder insgesamt 350 000 Personen – zumeist Frauen -, die Betreuungsaufgaben wahrnehmen, werden in der Ausübung einer Berufstätigkeit eingeschränkt. Sie würden gerne mehr arbeiten, können diesen berechtigten Wunsch aber aus strukturellen Gründen nicht realisieren. Auch volkswirtschaftlich ist das unerwünscht. Die Wirtschaft ist auf die gut ausgebildeten Arbeitskräfte, die ihre Erwerbstätigkeit ausbauen möchten, dringend angewiesen.

Wenn beide Eltern vermehrt und früher wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen können, hat dies für Staat und Wirtschaft mittel- bis langfristig sehr positive Effekte: Die Erhöhung der Erwerbspensen der Frauen entschärft den Fachkräftemangel, die zusätzlichen Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen entlasten den Staat und tragen zur Amortisierung der Ausbildungskosten bei. Die stärkere Erwerbstätigkeit der Frauen reduziert Abhängigkeiten von Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe im Alter oder bei Trennung und damit ebenfalls staatliche Kosten.

Die Mutterschaftsentschädigung wird heute ausschliesslich über die EO, also Lohnabgaben, finanziert. Auch eine Elternzeit müsste entweder über Lohnabgaben oder Steuern finanziert werden. Entsprechend ist es gerechtfertigt, wenn beidseitig erwerbstätige Eltern stärker davon profitieren, da sie vor und nach der Elternzeit auch mehr Lohnabgaben und Steuern bezahlen.